Gegen Vorlage des Schüler-/Studentenausweises 75 € Rabatt auf das Lehrmaterial erhalten.
Die Motorradklasse A2 ist eine Fahrerlaubnis für:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, sowie einem Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Die Führerscheinausbildung findet auf der Kawasaki ER-6n statt.
Das moderne Motorrad hat 649 ccm Hubraum, 35 kW (48 PS) und ABS. Zusätzlich können wir durch verschiedene Sitzbänke individuelle Sitzhöhen anbieten. Mit dieser Maschine lassen sich die Grundfahraufgaben spielerisch meistern.
Gerne kannst Du bei uns Probe sitzen!
Vereinbare gleich einen Termin (Telefon: 0391 – 7318219) oder sende uns eine Mail über unser Kontakt-Formular.
Den Motorradführerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Wenn Du den Motorradführerschein mit 18 Jahren erwerben willst, dann kannst Du mit der Ausbildung ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. Bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A1 kannst du in die Klasse A2 aufsteigen, ohne Pflichtstunden zu absolvieren.
Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.
Sieh Dir dafür am besten unseren Kurzfilm an!
Du musst in jedem Fall vollständige Schutzkleidung mitbringen. Aus hygienischen Gründen wird von uns keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.
Die Führerscheinausbildung der Klasse A umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Du benötigst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Besitzt man den Führerschein der Motorradklasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will man von dem Führerschein der Motorradklasse A1 (alt: 1b) direkt auf den Führerschein der Motorradklasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert. Du benötigst jetzt nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.
Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Bei Erweiterung, d. h. du hast schon einen Führerschein z. B. die Klasse B, dann bekommst du einen Fragebogen mit 20 Fragen und du darfst nicht mehr als 6 Fehlerpunkte machen. Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten.
Was ist die Stufenausbildung?
Beim Aufstieg von A1 nach A2 gilt folgendes:
Die Fahrerlaubnisklasse A2 beinhaltet die Motorradklassen A1 und die Moped Klasse AM.
Mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, dürfen auch Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 gefahren werden und ein Aufstieg in die nächsthöhere Motorradklasse A2 ist möglich.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.