Was darf ich mit dem Motorradführerschein der Klasse A alles fahren?
Bei der Motorradklasse A machst Du einen Motorradführerschein für:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mit welchem Motorrad mache ich meinen Motorradführerschein?
Die Führerscheinausbildung findet seit 2015 auf der BMW F 800 R statt. Das moderne Motorrad hat 798 ccm Hubraum, 66 kW (90 PS), ABS und eine automatische Stabilitätskontrolle (ASC). Bei einem BMW-Motorrad dürfen die beheizbaren Griffe natürlich nicht fehlen. Zusätzlich können wir durch verschiedene Sitzbänke individuelle Sitzhöhen anbieten. Mit diesem Motorrad lassen sich die Grundfahraufgaben spielerisch meistern.
Gerne kannst Du bei uns Probe sitzen!
Vereinbare gleich einen Termin (Telefon: 0391 – 7318219) oder sende uns eine Mail über unser Kontakt-Formular.
Wer darf den Motorradführerschein machen?
Den Motorradführerschein kann jeder erwerben der, das Mindestalter von 24 Jahren bzw. 20 Jahren bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Motorradklasse A2 erreicht hat. Wenn Du den Motorradführerschein mit 24 Jahren erwerben willst, dann kannst Du mit der Ausbildung ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Was benötige ich für den Führerscheinantrag?
Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.
Wie bildet ihr aus?
Sieh Dir dafür am besten unseren Kurzfilm an!
Welche Schutzkleidung muss ich mitbringen?
Du musst in jedem Fall vollständige Schutzkleidung mitbringen. Aus hygienischen Gründen wird von uns keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Führerscheinausbildung der Klasse A umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Du benötigst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Besitzt man den Führerschein der Motorradklasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will man von dem Führerschein der Motorradklasse A1 (alt: 1b) direkt auf den Führerschein der Motorradklasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert. Du benötigst jetzt nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.
Art und Umfang der Prüfung:
Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Bei Erweiterung, d. h. du hast schon einen Führerschein z. B. die Klasse B, dann bekommst du einen Fragebogen mit 20 Fragen und du darfst nicht mehr als 6 Fehlerpunkte machen. Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten.
Was ist die Stufenausbildung?
Beim Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A gilt folgendes:
- bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A2, kann man die Motorradklasse A erwerben, ohne dass man eine Theorieprüfung ablegen muss.
- bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A2, kann man die Motorradklasse A erwerben, ohne dass eine praktische Ausbildung vorgeschrieben ist. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A2, dauert die Prüfung nur 60 Minuten und von den neun Grundfahraufgaben werden nur vier geprüft.
Wissenswertes zum Führerschein der Klasse A:
In dem Führerschein der Motorradklasse A sind folgende Motorradklassen enthalten:
Klasse A2, Klasse A1 und die Moped Klasse AM. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.