Gegen Vorlage des Schüler-/Studentenausweises 75 € Rabatt auf das Lehrmaterial erhalten.
Bei der Klasse B197 machst Du einen Führerschein für
ACHTUNG: Beim Fahren mit Anhänger gibt es in der Führerscheinklasse B197 eine Besonderheit: Hast du die Klasse B197 erfolgreich erworben und möchtest die Klasse BE (Anhänger, zGM 3,5 t), so wird dir das Ziehen des Anhängers auf ein Zugfahrzeug mit Automatikgetriebe beschränkt, wenn die Prüfung bei der DEKRA auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde.
Die Führerscheinausbildung findet sowohl mit einem VW Tiguan mit Automatikgetriebe als auch mit einem VW Golf VIII mit Schaltgetriebe statt. Die modernen Autos haben ein Antiblockiersystem, eine Elektronische Stabilitätskontrolle, eine Einparkhilfe, eine Klimatronic und eine Sitzheizung für den Winter.
Den Führerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 18 Jahren bzw. 17 Jahren beim Begleitenden Fahren mit 17 erreicht hat. Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Alle Informationen zum Begleitenden Fahren mit 17 bekommst Du hier.
Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über Erste Hilfe am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt (Personalausweis/Reisepass). Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.
Die Grundausbildung findet auf dem Automatikfahrzeug statt. Die Sonderfahrten können zum Teil auf dem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf dem Schaltfahrzeug stattfinden. Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife finden auf dem Automatikfahrzeug statt. Es ist eine Testfahrt mit dem Schaltfahrzeug (Schaltnachweis) von mind. 15 Minuten vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt sinnvollerweise bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf dem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Es sind mind. 10 Übungsstunden auf dem Schaltfahrzeug zu absolvieren. Sowohl die Testfahrt mit dem Schaltfahrzeug von mind. 15 Minuten Dauer als auch die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Du benötigst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Bei Erweiterung, d. h. du hast schon eine Fahrerlaubnis z. B. eine der Motorradklassen, bekommst du einen Fragebogen mit 20 Fragen und du darfst nicht mehr als 6 Fehlerpunkte machen. Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten. Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.