Motorrad Klasse A1 – Keine weitere Kapazität in 2023 und 2024

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

Die Motorradklasse A1 ist eine Fahrerlaubnis für:

  1. Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 ccm,einer Motorleistung von max. 11 kW, sowie dem Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,1 kW/kg.
  2. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie einer Leistung bis max. 15 kW.

Auf welchem Motorrad werde ich ausgebildet?

Die Führerscheinausbildung findet auf der KTM Duke 125ccm mit 15 PS und ABS statt.

Gerne kannst Du bei uns Probe sitzen!
Vereinbare gleich einen Termin (Telefon: 0391 – 7318219) oder sende uns eine Mail über unser Kontakt-Formular.

Warum sollte ich die Klasse A1 machen?

Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein für die Motorradklasse A1 wieder richtig interessant geworden, sie erfährt eine massive Aufwertung für alle Ersterwerber und man spart bares Geld bei dem Aufstieg in die nächsthöheren Motorradklassen A2 und A. Der neue Stufenführerschein macht den Aufstieg von A1 nach A2 und A2 nach A äußerst attraktiv. Mehr dazu findest du bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen A2 und A unter dem Punkt Stufenausbildung.

Wer darf den Führerschein machen?

Den Führerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat. Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Was benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.

Wie bildet ihr aus?

Sieh Dir dafür am besten unseren Kurzfilm an!

In dieser Klasse findet die Bike to Bike-Ausbildung bei der Überlandfahrt auf Wunsch statt.

Welche Schutzkleidung muss ich mitbringen?

Du benötigst in jedem Fall Motorradstiefel. Es wäre gut, wenn Du Funktionsunterwäsche und eine Sturmhaube hast.
Alles Weitere bekommst Du von uns.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Du benötigst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Prüfung:

Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten.

Was ist die Stufenausbildung?

Beim Aufstieg von A1 nach A2 gilt folgendes:

  1. bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A1, kann man die Motorradklasse A2 erwerben, ohne dass man eine Theorieprüfung ablegen muss.
  2. bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A1, kann man die Motorradklasse A2 erwerben, ohne dass eine praktische Ausbildung vorgeschrieben ist. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  3. bei zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse A1, dauert die Prüfung nur 40 Minuten und von den neun Grundfahraufgaben werden nur vier geprüft.

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnisklasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung der bbH von 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Motorradklasse A1.

ACHTUNG! Hast Du Deine Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2013 gemacht, ist zwar die Begrenzung der bbH von 80 km/h entfallen aber Du musst das Verhältnis von Leistung/Gewicht (0,1KW/kg) beachten. Dazu prüfst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I. Unter Feld Q findest Du das Verhältnis von Leistung/Gewicht. Ist das Feld nicht vorhanden, musst Du zu einer Prüfstelle, da das Verhältnis von Leistung/Gewicht vom Trockengewicht und nicht vom Leergewicht abhängt.

Mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, dürfen auch Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 gefahren werden. Auch hier ist ein Aufstieg in die nächsthöhere Motorradklasse A2 ohne Theorieprüfung möglich.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.

Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH von 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Motorradklasse A1.