Gegen Vorlage des Schüler-/Studentenausweises 75 € Rabatt auf das Lehrmaterial erhalten.
Die Motorradklasse A1 ist eine Fahrerlaubnis für:
Die Führerscheinausbildung findet auf der KTM Duke 125ccm mit 15 PS und ABS statt.
Gerne kannst Du bei uns Probe sitzen!
Vereinbare gleich einen Termin (Telefon: 0391 – 7318219) oder sende uns eine Mail über unser Kontakt-Formular.
Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein für die Motorradklasse A1 wieder richtig interessant geworden, sie erfährt eine massive Aufwertung für alle Ersterwerber und man spart bares Geld bei dem Aufstieg in die nächsthöheren Motorradklassen A2 und A. Der neue Stufenführerschein macht den Aufstieg von A1 nach A2 und A2 nach A äußerst attraktiv. Mehr dazu findest du bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen A2 und A unter dem Punkt Stufenausbildung.
Den Führerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat. Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.
Sieh Dir dafür am besten unseren Kurzfilm an!
In dieser Klasse findet die Bike to Bike-Ausbildung bei der Überlandfahrt auf Wunsch statt.
Du musst in jedem Fall vollständige Schutzkleidung mitbringen. Aus hygienischen Gründen wird von uns keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Du benötigst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 gilt folgendes:
Die Fahrerlaubnisklasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung der bbH von 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Motorradklasse A1.
ACHTUNG! Hast Du Deine Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2013 gemacht, ist zwar die Begrenzung der bbH von 80 km/h entfallen aber Du musst das Verhältnis von Leistung/Gewicht (0,1KW/kg) beachten. Dazu prüfst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I. Unter Feld Q findest Du das Verhältnis von Leistung/Gewicht. Ist das Feld nicht vorhanden, musst Du zu einer Prüfstelle, da das Verhältnis von Leistung/Gewicht vom Trockengewicht und nicht vom Leergewicht abhängt.
Mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3, die vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, dürfen auch Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 gefahren werden. Auch hier ist ein Aufstieg in die nächsthöhere Motorradklasse A2 ohne Theorieprüfung möglich.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH von 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Motorradklasse A1.