Gegen Vorlage des Schüler-/Studentenausweises 75 € Rabatt auf das Lehrmaterial erhalten.
Die Motorradklasse AM ist eine Fahrerlaubnis für:
Die Führerscheinausbildung findet auf einem Honda Bali Roller statt. Der Roller ist ein Automatikroller und hat 50 ccm Hubraum.
Den Führerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat. In Sachsen-Anhalt darf man den Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben. Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.
Wir bilden nach der Fahrschülerausbildungsordnung aus und lehren nach den Grundsätzen:
vom Bekannten zum Unbekannten und vom Einfachen zum Schweren.
Wir holen unsere Fahrschüler dort ab, wo sie stehen.
Damit Du die ersten Fahrstunden nicht im Realverkehr verbringst, fahren wir mit Dir zu einem verkehrsarmen Platz. Hier hast Du die Möglichkeit das Fahrzeug kennen zu lernen und die Grundfahraufgaben zu üben. In dieser Klasse findet die Bike to Bike-Ausbildung bei der Überlandfahrt auf Wunsch statt.
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.
Als Kleinkrafträder gelten auch:
ACHTUNG!
Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen senken das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre ab. In allen anderen Bundesländern darf mit 15 Jahren keine Klasse AM gefahren werden.
Des Weiteren ist seit dem 19.01.2013 ist die Klasse A1 wieder richtig interessant geworden, sie erfährt eine massive Aufwertung für alle Ersterwerber und man spart bares Geld bei dem Aufstieg in die nächsthöheren Klassen A2 und A. Der neue Stufenführerschein macht den Aufstieg von A1 nach A2 und A2 und A äußerst attraktiv. Mehr dazu findest du bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen A2 nach A unter dem Punkt Stufenausbildung. Damit du von den Aufstiegen profitieren kannst, solltest du also unbedingt mit der Mopedklasse A1 starten und nicht mit Mopedklasse AM!