Motorrad Klasse AM – Keine weitere Kapazität in 2023 und 2024

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

Die Motorradklasse AM ist eine Fahrerlaubnis für:

  1. zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h bei elektrischer Antriebsmaschine mit Nenndauerleistung von höchstens 4 kW oder Verbrennungsmotor mit Hubraum von max. 50 ccm
  2. Krafträder mit bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum
  3. dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm oder bei anderen Verbrennungsmotoren einer Nutzleistung von max. 4 kW oder bei Elektromotor mit Nenndauerleistung von max. 4 kW
  4. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder bei anderen Verbrennungsmotoren einer Nutzleistung von max. 4 kW oder bei Elektromotor einer Nenndauerleistung von max. 4 kW, sowie einer Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Auf welchem Fahrzeug werde ich ausgebildet?

Die Führerscheinausbildung findet auf einem Honda Bali Roller statt. Der Roller ist ein Automatikroller und hat 50 ccm Hubraum.

Wer darf den Führerschein machen?

Den Führerschein kann jeder erwerben, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat. In Sachsen-Anhalt darf man den Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben. Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Was benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passbild, ein Sehtest, ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und ein Nachweis über Tag und Ort der Geburt benötigt. Wir unterstützen Dich bei Deinen behördlichen Fragen.

Wie bildet ihr aus?

Wir bilden nach der Fahrschülerausbildungsordnung aus und lehren nach den Grundsätzen:
vom Bekannten zum Unbekannten und vom Einfachen zum Schweren.
Wir holen unsere Fahrschüler dort ab, wo sie stehen.
Damit Du die ersten Fahrstunden nicht im Realverkehr verbringst, fahren wir mit Dir zu einem verkehrsarmen Platz. Hier hast Du die Möglichkeit das Fahrzeug kennen zu lernen und die Grundfahraufgaben zu üben. In dieser Klasse findet die Bike to Bike-Ausbildung bei der Überlandfahrt auf Wunsch statt.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, mit anschließender Theorieprüfung und praktischer Prüfung bei der DEKRA. Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Prüfung:

Bei der Theorieprüfung bekommst du einen Fragebogen mit 30 Fragen. Wenn du mehr als 10 Fehlerpunkte machst oder es werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung leider nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 55 Minuten.

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt, aber dein Führerscheindokument ist befristet. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet. Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigst du nur ein Passbild.

Als Kleinkrafträder gelten auch:

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

ACHTUNG!
Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen senken das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre ab. In allen anderen Bundesländern darf mit 15 Jahren keine Klasse AM gefahren werden.

Des Weiteren ist seit dem 19.01.2013 ist die Klasse A1 wieder richtig interessant geworden, sie erfährt eine massive Aufwertung für alle Ersterwerber und man spart bares Geld bei dem Aufstieg in die nächsthöheren Klassen A2 und A. Der neue Stufenführerschein macht den Aufstieg von A1 nach A2 und A2 und A äußerst attraktiv. Mehr dazu findest du bei den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen A2 nach A unter dem Punkt Stufenausbildung. Damit du von den Aufstiegen profitieren kannst, solltest du also unbedingt mit der Mopedklasse A1 starten und nicht mit Mopedklasse AM!