Achtung, Tagfahrleuchten auch an Krafträdern erlaubt!

Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013 ist es nun auch Krafträdern erlaubt, mit Tagfahrleuchten zu fahren. Das regelt der § 17 Abs. 2a StVO.
Das Institut für Zweiradsicherheit hat sich die Mühe gemacht, die ECE-R 53 Regelung in einer deutschen Fassung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie enthält alles, was man wissen muss, wenn man sein Motorrad nachträglich mit Tagfahrleuchten ausrüsten will.
Hier ist der Link ⇒ http://ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm
Information und Beratung über unser Kontakt-Formular oder 0391 – 731 82 19 oder 0170 – 216 20 06 und zu unseren Öffnungszeiten in der Fahrschule Welling in Magdeburg.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Am 01.04.2013 ist die aktuelle Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die aufgrund eines Formfehlers 2009 für ungültig erklärt wurde. Die aktuellen Änderungen findet ihr auf der Seite vom ADAC
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