Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013 ist es nun auch Krafträdern erlaubt, mit Tagfahrleuchten zu fahren. Das regelt der § 17 Abs. 2a StVO.
Das Institut für Zweiradsicherheit hat sich die Mühe gemacht, die ECE-R 53 Regelung in einer deutschen Fassung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie enthält alles, was man wissen muss, wenn man sein Motorrad nachträglich mit Tagfahrleuchten ausrüsten will.
Hier ist der Link ⇒ http://ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm
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