Achtung, Tagfahrleuchten auch an Krafträdern erlaubt!

Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013 ist es nun auch Krafträdern erlaubt, mit Tagfahrleuchten zu fahren. Das regelt der § 17 Abs. 2a StVO.
Das Institut für Zweiradsicherheit hat sich die Mühe gemacht, die ECE-R 53 Regelung in einer deutschen Fassung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie enthält alles, was man wissen muss, wenn man sein Motorrad nachträglich mit Tagfahrleuchten ausrüsten will.
Hier ist der Link ⇒ http://ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm
Information und Beratung über unser Kontakt-Formular oder 0391 – 731 82 19 oder 0170 – 216 20 06 und zu unseren Öffnungszeiten in der Fahrschule Welling in Magdeburg.